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Grundbesitzerhaftpflicht

Juni 10th, 2011 · Keine Kommentare

Wie der Name schon sagt wird diese Versicherung nur benötigt, wenn ein eigenes Haus, dass ganz oder teilweise vermietet oder ein unbebautes Grundstück vorhanden ist. Auch bei einem Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus, was komplett vermietet ist, sollte eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden. Hat der Hauseigentümer eine normale Haftpflicht und im Haus sind keine Wohnungen vermietet, sind Schäden in der Regel bereits über diese private Haftpflichtversicherung abgedeckt und somit wird die Grundbesitzerhaftpflicht nur mehr bei einer Haus Vermietung oder bei einem unbebautem Grundstück benötigt.

Grundbesitzer und Hauseigentümer müssen für alle Schäden rund um ihr Grundstück oder Haus voll verantwortlich. Kommt es beispielsweise durch den Einsturz des Gebäudes zu Sach- oder Personenschäden muss der Hausbesitzer haften. Aber nicht nur durch den kompletten Einsturz, es reicht aus wenn sich Teile vom Haus lösen und dadurch Schäden entstehen. Selbiges gilt für ein unbebautes Grundstück. Grundstücke müssen so abgesichert werden, dass dort niemand zu Schaden kommt. Da man aber keine 24 Stunden am Tag über den Grundbesitz wachen kann, sollte man auf den Abschluss einer Haus und Grundbesitzerhaftpflicht nicht verzichten.

 

Hierzu gehören zum Beispiel auch das Schneeräumen und Streuen von Gehwegen. Auch wenn in einem Mietvertrag der Mieter zu dieser Streu- und Reinigungsarbeit verpflichtet ist, haftet bei Schäden trotzdem der Hauseigentümer. Ist keine Grundbesitzerhaftpflicht vorhanden, haftet der Eigentümer im schlimmsten Fall mit seinem ganzen Vermögen. Daher ist für Haus- und Grundbesitzer die Grundbesitzerhaftpflicht unerlässlich. Dabei lohnt es auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu achten. Empfehlenswert ist eine Summe von drei Millionen Euro.

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